Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Verwendung eines Angebots (mündlich, per Fax,
per E-Mail, per Post oder auf andere Art und Weise) von der Firma Spieß
Immobilien GmbH erkennt der Empfänger die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen an:
§ 1 Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt,
sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten
zustande, so führt dies zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe der
vereinbarten Provisionsnote.
§ 2 Doppeltätigkeit
Spieß Immobilien GmbH ist berechtig für den Verkäufer als auch für den anderen
Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
§ 3 Haftungsausschluss
Die von uns weitergegebenen Objektinformationen beruhen auf Auskünften und
Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch den Grundstückseigentümer. Eine
Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht
übernommen.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des
beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des
vorgesehenen Vertragspartners bei der Firma Spieß Immobilien GmbH nachzufragen, ob die
Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst
wurde.
§ 5 Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum
Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies
unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Provision
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die
Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt- Exposés und
seiner Bedingungen zustande. Die Höhe der Provision, einschließlich
gesetzlicher Mehrwertsteuer bezieht sich individuell auf jedes einzelne
Verkaufsobjekt und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.
Die Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die
Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Notartermin. Die
Rechnung muss mit einer Frist von 10 Tagen beglichen werden.
§ 7 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen
Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag
weiter vertragliche Vereinbarungen mit unserem Auftraggeber zustande kommen.
§ 8 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen zu ersetzen,
wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt, das Objekt
an einen eigenen Interessenten verkauft, mit Interessenten des Maklers nicht
verhandelt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der
Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert. Der Aufwendungsersatz wird
mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Sofern der Auftraggeber eine
vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen hat, wird diese als Aufwendungsersatz voll
angerechnet.
§ 9 Notarkosten
Die Kosten für den Notar und weitere mit dem Ankauf verbundene Nebenkosten sind
grundsätzlich vom Käufer zu tragen. Der Makler übernimmt die Terminkoordination
und beauftragt für beide Seiten einen Kaufvertragsentwurf. Sollte eine Partei
nach Erstellung des Kaufvertragsentwurfs vom Kauf bzw. Verkauf zurücktreten, so
sind die Kosten des Entwurfs von der jeweiligen zurücktretenden Seite (Käufer
oder Verkäufer) zu tragen.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden
erleidet oder sein Leben verliert.
§ 11 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den
Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten
die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer
kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 12 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen
und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller
unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen in
Kraft.