AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Verwendung eines Angebots (mündlich, per Fax, per E-Mail, per Post oder auf andere Art und Weise) von der Firma Spieß Immobilien Lützowstr. 46 in 04157 Leipzig erkennt der Empfänger die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
§ 1 Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe der vereinbarten Provisionsnote.
§ 2 Doppeltätigkeit
Spieß Immobilien GmbH ist berechtig für den Verkäufer als auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
§ 3 Haftungsausschluss
Die von uns weitergegebenen Objektinformationen beruhen auf Auskünften und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch den Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Firma Spieß Immobilien nachzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
§ 5 Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Provision
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt- Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Höhe der Provision, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer bezieht sich individuell auf jedes einzelne Verkaufsobjekt und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Notartermin. Die Rechnung muss mit einer Frist von 10 Tagen beglichen werden.
§ 7 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weiter vertragliche Vereinbarungen mit unserem Auftraggeber zustande kommen.
§ 8 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen zu ersetzen, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt, das Objekt an einen eigenen Interessenten verkauft, mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Sofern der Auftraggeber eine vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen hat, wird diese als Aufwendungsersatz voll angerechnet.
§ 9 Notarkosten
Die Kosten für den Notar und weitere mit dem Ankauf verbundene Nebenkosten sind grundsätzlich vom Käufer zu tragen. Der Makler übernimmt die Terminkoordination und beauftragt für beide Seiten einen Kaufvertragsentwurf. Sollte eine Partei nach Erstellung des Kaufvertragsentwurfs vom Kauf bzw. Verkauf zurücktreten, so sind die Kosten des Entwurfs von der jeweiligen zurücktretenden Seite (Käufer oder Verkäufer) zu tragen.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 11 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 12 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.