Objektunterlagen
Welche Unterlagen werden benötig?
Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete.
Im Wesentlichen unterscheiden sich die Unterlagen nach dem Objekttyp. Deshalb empfehlen wir, sich im Vorfeld über Art und Umfang der Dokumente zu informieren. Schnell ist man überfordert mit der Anzahl von Unterlagen, die der Bank und dem Notar vorzulegen sind.
die wichtigsten Unterlagen im Überblick:
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Grundriss
- gültiger Energieausweis
- Flurkarte
- Bauakte mit Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Baubeschreibung
- Teilungserklärung/ Aufteilungsplan/ Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Information - Denkmalschutz, Ensembleschutz, Sanierungsgebiet
- Protokolle Eigentümerversammlung (letzten 3 Jahre)
- Mietverträge / Mieterhöhung / Kautionsnachweis
- Grundsteuerbescheid
- Gebäudeversicherung
- Modernisierungen / Reparaturen / Wartung / Schornsteinfeger
- Grundschuld - Grundschuldbrief bzw. Löschungsbewilligung
Wir fordern die vollständigen Unterlagen vor der Vermarktung beim Eigentümer an und stellen dem Kaufinteressenten diese chronologisch geordnet zur Einsicht und Prüfung zur Verfügung.
Zum 1. April 2023 ist die Barzahlung beim Immobilienkauf verboten.
Verkäufer und Käufer müssen beispielsweise durch Vorlage eines Kontoauszugs gegenüber dem Notariat nachweisen, dass der Kaufpreis nicht in bar geflossen ist.
Ohne Nachweis kommt es zu einer Verzögerung der Eigentumsübertragung. Verstöße gegen das Bargeldverbot oder die Beweispflicht sind anzeigepflichtig.
Die Nachweispflicht entfällt, wenn der Kaufpreis auf einem notariell beglaubigten Treuhandkonto ausgewiesen ist oder 10.000 EUR nicht übersteigt. Als Nachweis eignen sich insbesondere Bankbelege oder (elektronische) Kontoauszüge.
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